
Verkehrsfachschule Westfalen GmbH
Fahrlehrer werden. Zukunftssicher bleiben!
Ausbildung und Beruf mit Zukunft und Jobsicherheit!
Startdatum auf Anfrage

Dein Einstieg in den Beruf als Fahrlehrer beginnt mit der Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse BE.
Fahrlehrer Klasse BE
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Infoabend: Fahrlehrer Klasse BE
Du bist bereits Fahrlehrer? Es darf noch mehr sein? Bei uns kannst du auch die weiteren Fahrlehrerlaubnisklassen machen.
Erweiterung der Klassen A, C/CE & D/DE
DIE AUSBILDUNG
VORAUSSETZUNGEN
Das Wichtigste in Kürze erklärt – insgesamt dauert die Fahrlehrerausbildung ungefähr 12 Monate. Nach der Grundausbildung BE darfst Du Fahrschüler in einem PKW ausbilden.
Die theoretische Ausbildung findet in unserer Fahrlehrer-Ausbildungsstätte statt. Hier wird Dir durch unsere Dozenten nicht nur das Wissen für das erfolgreiche Bestehen der Prüfung vermittelt, sondern alles, was Du für Deinen späteren Berufsalltag brauchst.
Im Praktikum setzt Du Dein theoretisches Wissen in die Praxis um und bildest nach und nach selber Deine eigenen Fahrschüler:innen aus, dieses immer in enger Zusammenarbeit mit Deinem Ausbildungsfahrlehrer/ Deiner Ausbildungsfahrlehrerin. Wenn Du Dich sowohl in der Praxis als auch im Theorieunterricht sicher genug fühlst, meldest Du Dich für die letzten Prüfungen, den Lehrproben an. Sobald Du diese erfolgreich abgelegt hast, bist Du offiziell Fahrlehrer/in.
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Alle Deine offenen Fragen werden geklärt, bevor es losgeht.
Wir freuen uns auf Dich!
Frage 1 von 8
Wie alt bist Du?
🔒 Alle deine Daten werden vertraulich behandelt.
Frage 2 von 8
Hast Du eine abgeschlossene Berufsausbildung oder (Fach-) Abitur?
🔒 Alle deine Daten werden vertraulich behandelt.
Frage 3 von 8
Bist Du seit 3 Jahren im Besitz der Führerschein Klasse B?
☝️ Der 3 Jährige Besitz der Führerscheinklasse B zum Kursstart ist erforderlich. Die Führerscheinklasse BE kannst Du auch im Laufe der Fahrlehrerausbildung nachholen.
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Frage 4 von 8
Besitzt Du ausreichende Deutschkenntnisse?
☝️ Sowohl die komplette Ausbildung sowie alle Prüfungen finden auf Deutsch statt. Daher ist es unerlässlich ein ausreichendes Deutsch in Wort und Schrift zu beherrschen. Das notwendige Niveau entspricht in etwa dem Sprachniveau C1 GER.
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Frage 5 von 8
Hast Du weniger als drei Punkte in Flensburg?
☝️ Die zuständige Behörde entscheidet im Einzelfall, ob du trotz zu vielen Punkten Fahrlehrer:in werden kannst. Einen Punkt kannst du durch ein Fahreignungsseminar (FES) abbauen. Darüber hinaus wird noch die charakterliche Eignung geprüft sowie eine arbeitsmedizinische Untersuchung durchgeführt.
🔒 Alle deine Daten werden vertraulich behandelt.
Frage 6 von 8
Bist Du bereit 9 Monate in Vollzeit zu investieren?
🔒 Alle deine Daten werden vertraulich behandelt.
Frage 7 von 8
Bist Du Arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht?
☝️ Je nach Situation könnte ein Bildungsgutschein für Dich infrage kommen.
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Frage 8 von 8
Hast Du schon einmal eine Förderung über das Bafögamt erhalten?
☝️ Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG) ist ein gesetzlich geregeltes Förderangebot für berufliche Fortbildung. Der Fahrlehrerberuf fällt unter die förderungswürdigen Abschlüsse. In der Regel werden Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren und bei Bedarf Unterhaltskosten bezuschusst. Die genaue Höhe der Förderung hängt von den persönlichen Lebensumständen ab (ledig, verheiratet, Kinder). Ein Teil der Fördersumme wird als Zuschuss gezahlt, ein Teil als Darlehen zur Verfügung gestellt. Der Antrag muss bei der für dich zuständigen Behörde gestellt werden.
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